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LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 9 B 19/05 SB |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.03.2006 - L 9 B 19/05 SB (https://dejure.org/2006,105601)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. März 2006 - L 9 B 19/05 SB (https://dejure.org/2006,105601)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Verfahrensgang
- SG Hannover - S 17 SB 382/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 9 B 19/05 SB
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2005 - L 5 B 20/04
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 9 B 19/05
Mit Beschluss vom gleichen Tage (L 5 B 20/04 SB), auf dessen Begründung Bezug genommen wird, hatte das LSG ein Befangenheitsgesuch des Klägers gegen die Richterin am Sozialgericht B. zurückgewiesen.Soweit sich der Kläger in seinem Ablehnungsgesuch auf ein Verhalten der Richterin, welches vor dem 29. Juni 2005 liegt, bezieht ist auf den Beschluss des erkennenden Gerichts von diesem Tage (L 5 B 20/04 SB) hinzuweisen, in dem ausführlich und ins Einzelne gehend begründet worden ist, warum dieses Verhalten der Richterin nicht dazu führt, sie für befangen zu halten.
- BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92
Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 9 B 19/05
Eine rein subjektive, unvernünftige Vorstellung ist unerheblich (BSG, Beschluss vom 1. März 1993 - 12 RK 45/92 - Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl., § 60 Rdnr. 7;… vgl. auch zur Parallelvorschrift des § 54 VwGO Redeker/v. Oertzen, VwGO, 12. Auflage, § 54 Rdnr. 9).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2006 - L 9 B 5/06 Eine rein subjektive unvernünftige Vorstellung ist unerheblich (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2006, L 9 B 19/05 SB).